Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg
Im Verwaltungsportal
des Landes (www.service-bw.de) sind derzeit rund 50
unterschiedliche Lebenslagen, ca. 700 Dienstleistungen sowie
umfangreiche Informationen zu Einrichtungen des Landes und der
Kommunen beschrieben – mit stetig wachsender Tendenz. Dieses
Informationsangebot soll Bürgerinnen und Bürgern,
Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den
Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern,
Informationen über Behörden, Dienstleistungen der
Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die
Online-Abwicklung von
Verwaltungsvorgängenermöglichen.
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Lebenslagen
Hier finden Sie wesentliche Informationen zu zentralen Ereignissen im Leben wie "Geburt", "Heirat" oder "Umzug" sowie für weitere Themen, zum Beispiel "Personalausweis/Reisepass". -
Behördenwegweiser
Behörden-/Dienststellenbezeichnung, Aufgabenbeschreibung, örtliche Zuständigkeit, Hausanschrift, Postanschrift, Anfahrtsbeschreibung, Anfahrtsskizze, Behördenbild, Parkplatzhinweis, Sprechzeiten, Telefon, Fax, e-Mail, Homepage.
Darüber hinaus können die öffentlichen Stellen auch noch folgende Daten anbieten: Ansprechpartner mit Angaben zu Zuständigkeit, Titel, Anrede, Name, Funktion, Gebäude, Zimmer, Sprechzeiten (soweit abweichend von Behörde, Abteilung etc.), Telefon, Fax und e-Mail. Auch Organisationseinheiten (zum Beispiel Außenstellen, Dezernate, Ämter, Referate) können mit entsprechenden Daten abgebildet werden. -
Stichwortverzeichnis
Hier finden Sie Verknüpfungen, die zu Inhalten des Verwaltungsportalsservice-bw hinführen oder zu sonstigen Informationsquellen im Internet. -
Verfahrensbeschreibungen
Wesentliche Informationen zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage. -
Formulare /Onlinedienste
Mittelfristiges Ziel ist es, Ihnen die Formulare zum Herunterladen und Versenden anzubieten,die von der für Sie zuständigen Stelle verwendet werden. Entsprechendes gilt für die Onlinedienste.
