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Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg

Portal-BannerIm Verwaltungsportal des Landes (www.service-bw.de) sind derzeit rund 50 unterschiedliche Lebenslagen, ca. 700 Dienstleistungen sowie umfangreiche Informationen zu Einrichtungen des Landes und der Kommunen beschrieben – mit stetig wachsender Tendenz. Dieses Informationsangebot soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängenermöglichen.

  • Lebenslagen
    Hier finden Sie wesentliche Informationen zu zentralen Ereignissen im Leben wie "Geburt", "Heirat" oder "Umzug" sowie für weitere Themen, zum Beispiel "Personalausweis/Reisepass".
  • Behördenwegweiser
    Behörden-/Dienststellenbezeichnung, Aufgabenbeschreibung, örtliche Zuständigkeit, Hausanschrift, Postanschrift, Anfahrtsbeschreibung, Anfahrtsskizze, Behördenbild, Parkplatzhinweis, Sprechzeiten, Telefon, Fax, e-Mail, Homepage.
    Darüber hinaus können die öffentlichen Stellen auch noch folgende Daten anbieten: Ansprechpartner mit Angaben zu Zuständigkeit, Titel, Anrede, Name, Funktion, Gebäude, Zimmer, Sprechzeiten (soweit abweichend von Behörde, Abteilung etc.), Telefon, Fax und e-Mail. Auch Organisationseinheiten (zum Beispiel Außenstellen, Dezernate, Ämter, Referate) können mit entsprechenden Daten abgebildet werden.
  • Stichwortverzeichnis
    Hier finden Sie Verknüpfungen, die zu Inhalten des Verwaltungsportalsservice-bw hinführen oder zu sonstigen Informationsquellen im Internet.
  • Verfahrensbeschreibungen
    Wesentliche Informationen zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.
  • Formulare /Onlinedienste
    Mittelfristiges Ziel ist es, Ihnen die Formulare zum Herunterladen und Versenden anzubieten,die von der für Sie zuständigen Stelle verwendet werden. Entsprechendes gilt für die Onlinedienste.